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Einrichten von Halteverbotszonen
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Halteverbotszone in Stuttgart und Umgebung

Der Antrag für die Einrichtung einer Halteverbotzone in Stuttgart sollte nach Möglichkeit mindestens 10 Werktage vor dem Umzugstermin gestellt werden. Weitere Städte wie z.B. Reutlingen, Esslingen Tübingen, Karlsruhe oder Waiblingen haben ähnliche Vorlaufzeiten. Natürlich kümmern wir uns auch um die Einrichtung einer Halteverbotszone in Berlin, München oder Frankfurt (in Verbindung mit Ihrem Umzug). Vertrauen Sie hier auf unser landesweites Partnernetzwerk, das uns sicher und professionell unterstützt.

Und sollte es mal mit der Halteverbotszone nicht klappen, dann kümmern wir uns darum, dass der Umzug trotzdem rasch vorangeht. Diese Last können Sie also getrost auf unsere Schultern abladen.

Unser “all inkl. Service” umfasst:

✓ Beantragung des Halteverbots (Genehmigung) bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde z.B. in Stuttgart

✓ Aufstellung der Halteverbotsschilder (96 Stunden vor dem Umzug)

✓ Protokoll über die Aufstellung der Halteverbotsschilder

✓ Abholung der Schilder nach dem Umzug

Die Haltverbotszone muss vier Tage (96 Stunden vor dem Umzugstermin) eingerichtet werden.

Um die zu reservierende Fläche einzugrenzen, werden zwei transportable Haltverbotsschilder verwendet. Während der Aufstellung der Schilder wird gleichzeitig protokolliert (Aufstellungsprotokoll), welche Fahrzeuge zu diesem Zeitpunkt die Parkplätze belegt haben.

Auf der Vorderseite der Haltverbotsschilder sind Zusatzschilder gut sichtbar angebracht. Diese enthalten Infos zum Umzugsdatum, der Anfangs- und Enduhrzeit sowie der Parkregelung vor Ort.

Falls die Halteverbotszone am Umzugstag trotzdem zugeparkt ist, würden alle Fahrzeuge vom Ordnungs- und Verkehrsdienst regelkonform abgeschleppt werden.

Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot unter +49 711 33628942  an.

Kontaktieren Sie uns gerne auch per E-Mail (info@stuttgarterfeen.de) oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Kontakt

Sie erreichen uns unter

+49 711 33628942  

(Mo. bis Fr. von 08:00 bis 18:00 Uhr)

 oder per E-Mail: info@stuttgarterfeen.de

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